Auffrischungsschulung
Für Inhaber einer Motorfluglizenz LAPL (A) oder PPL (A) ist – zusammen mit den Mindestanforderungen an die persönliche Flugzeit – alle zwei Jahre ein mindestens einstündiger Flug mit Fluglehrer (FI oder CRI) als „Auffrischungsschulung“ erforderlich.
Dauer: Auffrischungsschulung dauern mindestens eine Stunde Gesamtflugzeit mit einem Lehrberechtigten.
Landung in EDGW / Flugplatz Graner Berg in Wolfhagen